Klimanotstandsmotion ungültig - JUSO nimmt Gemeinderat in die Pflicht

19.04.2019

Medienmitteilung vom 19.04.2019
Biel. - Die überparteiliche Motion “Streikende Schüler*innen ernst nehmen – Klimanotstand ausrufen” wurde auf Antrag des Gemeinderates für ungültig erklärt. Die JUSO kritisiert diesen Entscheid und fordert den Gemeinderat nun auf, aus Eigeninitiative den Klimanotand auszurufen.
Basel, Liestal, Olten, Delémont. Die Liste der Städte, die den Klimanotstand ausgerufen haben, wird immer länger. Biel wird jedoch vorläufig nicht dazu gehören: Die an der letzten Stadtratssitzung eingereichte dringliche überparteiliche Motion “Streikende Schüler*innen ernst nehmen – Klimanotstand ausrufen” wurde auf Antrag des Gemeinderates für ungültig erklärt. Dieser Entscheid ist für die JUSO absolut unverständlich. Vorstandsmitglied der JUSO Bielingue Gianna Strobel sagt: “Die Ungültigkeitserklärung der Motion ist eine Faust ins Gesicht der Bieler Streikenden, die in den letzten Monaten für ihre Zukunft demonstriert haben. Statt dass ihre Anliegen aufgenommen werden, werden sie mit der Ungültigkeitserklärung abgefertigt.”
Auch die Begründung für die Ungültigkeitserklärung, dass die Anliegen der Motion in der Kompetenz des Gemeinderates liegen, ist für die JUSO nicht nachvollziehbar. Doch rechtliche Fragen hin oder her, die JUSO stört sich am meisten über die Vorgehensweise der Bieler Stadtregierung. “Wenn der Gemeinderat die Ausrufung des Klimanotstandes in seiner Kompetenz sieht, wieso hat der Gemeinderat den Klimanotstand dann nicht selbst schon ausgerufen?” fragt Fabio Obele und fügt an: “Die Ungültigkeitserklärung des Vorstosses ohne Ankündigung von eigenen Handlungen, führt uns zum Schluss, dass dem Gemeinderat Klimaschutz nicht annähernd so wichtig ist, wie es nötig wäre.”
Die JUSO fordert nun den Gemeinderat auf, den Klimanotstand von sich aus auszurufen und die geforderten Punkte umzusetzen. Sie wird in den nächsten Wochen den Druck weiter erhöhen und prüft deshalb unter anderem den Vorstoss an der nächsten Sitzung noch einmal einzureichen.