Bundesasylzentrum in Kappelen

23.12.2016

In Kappelen soll ab 2019 eines der neuen Bundesasylzentren betrieben werden. Die JUSO Bielingue begrüsst, dass die Umsetzung der Asylgesetzrevision vorangetrieben wird, jedoch bestehen unsererseits Bedenken bezüglich der Einhaltung der Grundrechte im «Ausreisezentrum».
Das Staatsekretariat für Migration (SEM) hat heute bekanntgegeben, dass das bestehende kantonale Durchgangszentrum in Kappelen ab 2019 zu einem Bundesasylzentrum mit bis zu 270 Plätzen umfunktioniert werden soll. Zusammen mit dem Bundesasylzentrum im Zieglerspital in Bern erreicht die Asylregion Bern damit die vorgeschriebenen Unterbringungskapazitäten. Das Zentrum in Lyss soll laut SEM eine «Warte- und Ausreisefunktion» erfüllen.
Die JUSO hat die im letzten Mai angenommene Asylgesetzrevision unterstützt und begrüsst daher grundsätzlich, dass nun deren Umsetzung angegangen wird. Teil dieser Revision ist auch die Errichtung von Bundesasylzentren. Diese Bundeszentren betrachten wir jedoch kritisch. In diesen Zentren wird eine grosse Zahl von Menschen auf kleinem Raum in lagerähnlichen Zuständen eingepfercht. Die Bewegungsfreiheit wird massiv eingeschränkt, es gelten strenge Eingangskontrollen und repressive Hausregeln.
In Kappelen sollen zudem keine Verfahren durchgeführt werden, da es sich um ein sogenanntes «Ausreisezentrum» handelt. In diesen Zentren werden Asylsuchende mit einem Dublin-Entscheid oder negativen Entscheid untergebracht und deren Ausschaffung vorbereitet. Daher ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und noch repressiveren Massnahmen zu rechnen. Dass nun nicht das ebenfalls in Betracht gezogene Lyss, sondern das abgelegene Kappelen als Standort gewählt wurde, bestätigt unsere Befürchtungen, dass Menschen dort bewusst marginalisiert und isoliert werden sollen. Das Bundesasylzentrum darf auf keinen Fall zu einem Gefängnis für Flüchtlinge werden.
Die JUSO Bielingue stellt sich grundsätzlich hinter das Bundesasylzentrum in Kappelen, jedoch fordern wir die konsequente Einhaltung der Grundrechte. Die Bewegungsfreiheit der Bewohner, ihre physische und psychische Integrität haben oberste Priorität. Um den Kontakt zwischen den Menschen im Zentrum und in der Umgebung zu fördern und um die Einhaltung der Grundrechte kontrollieren zu können, ist es wichtig, dass das Zentrum nicht vor der Zivilbevölkerung abgeschottet wird.