An der gestrigen Mitgliederversammlung vom 26.10.16 fassten die anwesenden Mitglieder die Parolen zu den beiden Abstimmungen am 27. November. Stark diskutiert wurde vor allem die kantonale Spitalstandort-Initiative.
Atomenergie ist nicht unsere Zukunft – dessen sind wir uns sicher. Durch die Atomausstiegsinitiative soll Kernenergie verboten werden: Es sollen also keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden dürfen, was nur im Sinne der Menschheit und besonders der Jungend sein kann. Auch wäre das Abschalten der schon bestehenden Kraftwerke nach Annahme dieser Initiative endlich geregelt; dieser Punkt fehlt nämlich bis jetzt in der „Energiestrategie 2050“ des Bundesrats. Nach der Ausstiegsregelung in der vorliegenden Initiative soll das Abschalten gestaffelt vonstattengehen (Abschalten der Kernkraftwerke nach jeweils 45 Jahren Laufzeit), womit genügend Zeit vorhanden wäre, um in die Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu investieren. Aus diesen Gründen sagt die JUSO JS Bielingue einstimmig Ja zur Atomausstiegsinitiative.
Die Spitalstandort-Initiative beschäftigte unsere Mitglieder gestern stark. Als grosses Pro der Initiative sehen wir, dass die medizinische Grundversorgung auch im ländlichen Gebiet gesichert würde. Des Weiteren bleiben mit den Spitälern auch viele Arbeitsplätze auf dem Land gesichert, was ein wichtiges Zeichen ist in einer Zeit der Zentralisierung von Ressourcen und damit Arbeitsstellen (siehe die Beispiele SBB, Post, Swisscom). Auch die zum Teil neoliberale Argumentation der Gegner_innen stösst uns sauer auf: Nur damit die „unternehmerische Freiheit“ von Spitälern gesichert ist, würden wir die Initiative nicht ablehnen. Was wir aber auch nicht wollen, sind steigende Krankenkassenprämien und dafür die Verunmöglichung von Abteilungsschliessungen, wenn diese in aktueller Form in keiner Weise dem Bedarf der Bevölkerung angepasst sind.
Nachdem der Ja-Parole zur Spitalstandort-Initiative schon durch 70 % der anwesenden Mitglieder zugestimmt worden war, wurde einem Antrag auf Stimmfreigabe jedoch stattgegeben.
27.10.2016